Deutschland: 2-4 Tage (bei der Zahlungsart Vorkasse ab dem Tag nach der Zahlungsanweisung des Kunden, bei anderen Zahlungsarten ab dem Tag nach Vertragsschluss)
Preis inkl. MwSt., zzgl. Versand Achtung wichtiger Hinweis:bei allen elektrischen Geräten oder Bauteilen, die nicht steckerfertig sind, und solche die einen Drei-Phasen-Wechselstromanschluss (mehr als 230V) benötigen , dürfen die Anschluss- und Installationsarbeiten nur durch den Netzbetreiber oder durch ein im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Weitere Informationen gemäß § 13 NAV finden Sie hier:§ 13 Niederspannungsanschlussverordnung - NAV
FISCHER Profikoffer DuoLine / Quattric II Inhalt : 200 Stück DuoPower 6 x 30 (Art.-Nr. 555006) 200 Stück DuoPower 8 x 40 (Art.-Nr. 555008) 100 Stück DuoPower 10 x 50 (Art.-Nr. 555010) 50 Stück fischer DuoTec 10 (Art.-Nr. 537258) 50 Stück DuoBlade (Art.-Nr. 545675) 1 Stück Hammerbohrer SDS Plus Quattric II 6/100/165 (Art.-Nr. 549979) 1 Stück Hammerbohrer SDS Plus Quattric II 8/100/165 (Art.-Nr. 549988) 1 Stück Hammerbohrer SDS Plus Quattric II 10/100/165 (Art.-Nr. 549922)
Achtung wichtiger Hinweis: bei allen elektrischen Geräten oder Bauteilen, die nicht steckerfertig sind, und solche die einen Drei-Phasen-Wechselstromanschluss (mehr als 230V) benötigen , dürfen die Anschluss- und Installationsarbeiten nur durch den Netzbetreiber oder durch ein im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie unter § 13 NAV.
Achtung wichtiger Hinweis:bei allen elektrischen Geräten oder Bauteilen, die nicht steckerfertig sind, und solche die einen Drei-Phasen-Wechselstromanschluss (mehr als 230V) benötigen , dürfen die Anschluss- und Installationsarbeiten nur durch den Netzbetreiber oder durch ein im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Weitere Informationen gemäß § 13 NAV finden Sie hier: § 13 Niederspannungsanschlussverordnung - NAV